BK5-18-003 Beschlusskammer 5

PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4 PostG, Durchführung eines Maßgrößenverfahrens,
hier: Einstweilige Anordnung im Verwaltungsverfahren BK5-18/003
Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung für Briefsendungen bis 1000 Gramm ab 01.01.2019

Mit Beschluss BK5-18/003 vom 31.10.2018 hat die Beschlusskammer 5 folgende einstweilige Anordnung getroffen:

1. Die mit Beschluss BK5-15/042 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 genehmigten Entgelte der Betroffenen gelten über den 31.12.2018 hinaus bis zu einer neuen Genehmigung von Entgelten auf Grundlage eines Hauptsache-Beschlusses im vorliegenden Maßgrößenverfahren BK5-18/003.
2. Das mit Beschluss BK5-17/046 für den Zeitraum vom 01.03.2018 bis 31.12.2018 genehmigte Entgelt für die Zusatzleistung „Nachnahme inkl. Geldübermittlung“ für nationale Briefsendungen in Höhe von 3,70 € gilt über den 31.12.2018 hinaus bis zu einer neuen Genehmigung von Entgelten auf Grundlage eines Hauptsache-Beschlusses im vorliegenden Maßgrößenverfahren BK5-18/003.
3. Das mit Beschluss BK5-17/050 für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 genehmigte Entgelt für die Zusatzleistung „Prio“ in Höhe von 0,90 € gilt über den 31.12.2018 hinaus bis zu einer neuen Genehmigung von Entgelten auf Grundlage eines Hauptsache-Beschlusses im vorliegenden Maßgrößenverfahren BK5-18/003.

BK5-18/003

Stand:31.10.2018

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