BK5-18-014 Beschlusskammer 5

PEntgV§ 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;

Hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu Postfachanlagen

Nachfolgend werden die Festlegungen der Entscheidung BK5-18/014 vom 01.10.2018 veröffentlicht.

1. Die Entgelte werden in folgender Höhe genehmigt:

0,99 € pro Einlieferungsvorgang sowie zusätzlich

0,037 € pro eingelieferter Sendung

2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 genehmigt.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-18/014

Stand:24.10.2018

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