BK5-18-018 Beschlusskammer 5

PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;

Hier: Genehmigung von Entgelten für die lizenzpflichtige Postdienstleistung „E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH

Am 27.11.2018 hat die Beschlusskammer die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutsche Post E-Post Solutions GmbH vom 20.09.2018 getroffen:

  1. Die Entgelte für die Postdienstleistung „E-POSTBRIEF mit klassischer Zustellung“ werden für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm nach Maßgabe der dem Entgeltantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 01.01.2019 wie folgt genehmigt:

    1. Standardbrief 0,442 €
    2. Kompaktbrief 0,60 €
    3. Großbrief 1,05 €
    4. Maxibrief 2,18 €

  2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 genehmigt.

  3. Die Beschlusskammer behält sich den Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass sich die Entgelte oder Kosten für zur Erbringung der genehmigten Dienstleistung in Anspruch genommene Leistungen anderer zum Konzern gehörender Unternehmen nach Beschlussfassung ändern oder solche Entgelte auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen abgeändert oder Rabatte untersagt werden.

BK5-18/018

Stand: 29.11.2018

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