BK5-19-021
Beschlusskammer 5
PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
Hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Abhol- und Bringdienst (HIN + WEG)
Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 12.08.2019 für das Produkt Hin + Weg beantragt:
1. Für die durch den Antragsteller nach Maßgabe der dem Entgeltgenehmigungsantrag als Anlagen beigefügten Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingung HIN + WEG erbrachten Leistungen wird die folgende Methode der Entgeltermittlung pro Kunde genehmigt:
(Kilometersatz der Niederlassung XY * Tourenlänge pro Kunde
+ Minutensatz der Niederlassung XY * Zeitaufwand pro Kunde)
* Anzahl der Fahrten pro Woche * Jahreswochen / Jahresmonate
= kundenindividuelle Monatspauschale
Es werden pro Niederlassung die in Anlage 1 aufgeführten Minutensätze und Kilometersätze genehmigt.
2. Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 genehmigt.
(Kilometersatz der Niederlassung XY * Tourenlänge pro Kunde
+ Minutensatz der Niederlassung XY * Zeitaufwand pro Kunde)
* Anzahl der Fahrten pro Woche * Jahreswochen / Jahresmonate
= kundenindividuelle Monatspauschale
Es werden pro Niederlassung die in Anlage 1 aufgeführten Minutensätze und Kilometersätze genehmigt.
2. Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 genehmigt.
Die öffentlich-mündliche Verhandlung am 16.09.2019, 11:30 Uhr findet nicht statt.
BK5-19-021
Stand: 13.08.2019