BK5-19-021 Beschlusskammer 5
PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;

Hier: Genehmigung von Entgelten für den Abhol- und Bringdienst (HIN + WEG) der Deutschen Post AG, BK5-19/021

Am 21.10.2019 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 12.08.2019 getroffen:

  1. Für die durch die Antragstellerin nach Maßgabe ihrer Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen HIN + WEG erbrachten Leistungen wird die folgende Methode der Entgeltermittlung pro Kunde genehmigt:

    (Kilometersatz der Niederlassung XY * Tourenlänge pro Kunde
    + Minutensatz der Niederlassung XY * Zeitaufwand pro Kunde)
    * Anzahl der Fahrten pro Woche * Jahreswochen / Jahresmonate
    = kundenindividuelle Monatspauschale

    Es werden für jede Niederlassung die unter Punkt 5.2. aufgeführten Minutensätze und Kilometersätze genehmigt.

  2. Die Entgelte werden für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021 genehmigt.

BK5-19/021

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Stand: 23.10.2019

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