BK5-21-014 Beschlusskammer 5

PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 21 Abs. 1 Nr. 1, 19 Satz 1, 20 PostG;
hier: Genehmigung von Entgelten für den Abhol- und Bringdienst HIN + WEG der Deutschen Post AG, BK5-21/014

Am 23.11.2021 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 14.09.2021 getroffen:

  1. Für die durch die Antragstellerin nach Maßgabe ihrer Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen HIN + WEG erbrachten Leistungen wird die folgende Methode der Entgeltermittlung pro Kunde genehmigt:
    (Kilometersatz der Niederlassung XY * Tourenlänge pro Kunde
    + Minutensatz der Niederlassung XY * Zeitaufwand pro Kunde)
    * Anzahl der Fahrten pro Woche * Jahreswochen / Jahresmonate
    = kundenindividuelle Monatspauschale
    Es werden für jede Niederlassung die unter Punkt 4.2. aufgeführten Minutensätze und Kilometersätze genehmigt.

  2. Die Entgelte werden für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026 genehmigt.

  3. Zum 31.07.2024 hat die Antragstellerin Angaben zur Entwicklung der niederlassungsbezogenen variablen Fahrzeugkosten pro Kilometer sowie der eingekauften Transportleistungen, jeweils für die Fahrzeugklassen LKW und Sprinter, für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.06.2024 (Ist-Angaben) sowie Angaben zu den Plandaten für die weitere Entwicklung dieser Kosten für den Zeitraum bis 31.12.2026, vorzulegen. Im Falle einer entscheidungserheblichen, kostenrelevanten Abweichung der tatsächlichen von der dieser Entscheidung zugrunde liegenden prognostizierten Kostenentwicklung, behält sich die Beschlusskammer den vollständigen oder teilweisen Widerruf der Entscheidung vor.

  4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-21/014

Zum Antrag

Stand:10.12.2021

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