BK5-21-015 Beschlusskammer 5

PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
Hier: Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu Postfachanlagen der Deutschen Post AG

Am 23.11.2021 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 14.09.2021 getroffen:

  1. Die Entgelte werden in folgender Höhe genehmigt:

    1,06 € pro Einlieferungsvorgang sowie zusätzlich
    0,039 € pro eingelieferter Sendung

  2. Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 genehmigt.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-21/015

Zum Antrag

Stand:10.12.2021

Mastodon