BK5-22-006 Beschlusskammer 5

Marktkonsultation: Prüfung und bisherige Ergebnisse der Untersuchung zum Vorliegen einer Preis-Kosten-Schere (PKS) 2 (BK5-22/006)

Durch die im März 2021 in Kraft getretene Fassung des Postgesetzes steht der Beschlusskammer das Instrument der PKS-Prüfung zur Verfügung. Damit soll gewährleistet werden, dass die Spanne zwischen dem Entgelt für den Teilleistungszugang nach § 28 PostG bei der Deutschen Post AG (DP AG), als marktbeherrschendem Unternehmen, und den Entgelten, die für eine Endkundenleistung verlangt werden, ausreicht, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer angemessenen Gewinnmarge zu ermöglichen.

Die Beschlusskammer hat zur Prüfung des Vorliegens einer PKS Datenerhebungen u.a. bei der Deutschen Post Inhaus Services GmbH (DP IHS) durchgeführt. Die erhobenen Daten haben die Beschlusskammer in die Lage versetzt, erstmals die Prüfung des Vorliegens einer PKS 2 vorzunehmen und hierzu die Kosten und Gewinnsituation effizienter Wettbewerber zu ermitteln. Die aktuellen Untersuchungen der Beschlusskammer beschränken sich auf Fallkonstellationen mit negativer Preisdifferenz (PKS 2), d.h. in denen das Endkundenentgelt der DP IHS das Entgelt für den Teilleistungszugang der DP AG übersteigt. Etwaige PKS 1-Fälle, in denen das Entgelt für den Teilleistungszugang das betreffende Endkundenentgelt übersteigt, wurden im Rahmen dieses Verfahrens nicht untersucht und bleiben einem separaten Verfahren vorbehalten.

Die Ergebnisse der Untersuchung weisen für den betrachteten Zeitraum auf das mögliche Vorliegen einer PKS 2 bei den Entgelten für die Konsolidierungsleistungen der DP IHS hin.

Der DP IHS wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den bisherigen Ergebnissen der Prüfung eingeräumt. Sie hat mit Schreiben vom 19.08.2022 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die DP IHS konnte anhand der Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass jedenfalls in 2021 für ihre Standardkunden keine PKS mehr vorliegt. Eine wettbewerbliche Behinderung kann für das Jahr 2021 ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der eingereichten Nachweise würde sich die Beschlusskammer diesem Ergebnis für das Jahr 2021 anschließen. Da die gesetzlichen Regelungen keine Sanktionen für zurückliegende Zeiträume und somit für die in 2020 festgestellten potentiellen Behinderungen vorsehen, gibt es keine Konsequenzen für die DP IHS. Die Beschlusskammer wird eine regelmäßige PKS-Prüfung für Standardkunden vornehmen.

Neben den Standardkunden schließt die DP IHS Verträge im Rahmen von Vergabeverfahren (Fixpreiskunden) ab. Die Entgelte für Fixpreiskunden unterliegen u.a. wegen der unterschiedlichen Regelungen zur Preisanpassung und der Entgelthöhe einer kontinuierlichen Überprüfung durch die Beschlusskammer.

Nachfolgend stellt die Beschlusskammer allen Marktakteuren ihre bisherigen Tätigkeiten, grundsätzliche Überlegungen und Ergebnisse der PKS-Prüfung in einer Dokumentation zum Download bereit. Zudem steht die Stellungnahme der DP IHS in einer öffentlichen Fassung zur Verfügung.

Dokumentation PKS Prüfung ö.F. (pdf / 2 MB)
Stellungnahme DP IHS ö.F. (PDF / 5 MB)

Die Beschlusskammer hat allen Marktteilnehmern die Gelegenheit gegeben bis zum 14.10.2022 Stellung zu nehmen

Die eingegangenen Stellungnahmen können nachfolgend abgerufen werden.

Stellungnahmen
bbd vom 14.10.2022 (pdf / 497 KB)
BWPOST_vom_14102022 (PDF / 6 MB)
DP AG_vom_14.10.2022 (pdf / 1 MB)
Monopolkommission_vom_13.10.2022 (pdf / 963 KB)



BK5-22/006

Stand:02.09.2022

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