BK5-22-010 Beschlusskammer 5

PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG

Hier: Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen

Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 29.08.2022 einen Antrag auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen gestellt. Sie hat folgendes beantragt:

  1. Für die nach Maßgabe der AGB „Zugang zu Adressinformationen“
    erbrachten Leistungen wird folgendes Entgelt genehmigt:

    Entgelt pro Treffer: 0,48 €
  2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt mit dem 01.01.2023 und endet am 31.12.2025.

Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ist auf den 28.09.2022, 10:00 Uhr, Raum 0.10, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, anberaumt.

Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings - bei Zustimmung der Verfahrensbeteiligten -, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten, § 44 Satz 2 PostG i.V.m. § 75 Abs. 3 Satz 1 TKG (1996).

Ergänzung vom 23.09.2022:
Die öffentliche mündliche Verhandlung findet nicht statt.

BK5-22/010

Entscheidung

Stand:23.09.2022

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