BK5-22-010 Beschlusskammer 5

PEntgV § 9 i.V.m. §§ 22 Abs. 4, 29 Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;

hier: Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Informationen über Adressänderungen

Am 02.11.2022 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 28.09.2022 getroffen:

  1. Für die nach Maßgabe der AGB „Zugang zu Adressänderungsinformationen“
    (Stand: 01.01.2023) erbrachten Leistungen wird folgendes Entgelt genehmigt:
    Entgelt pro Treffer: 0,29 €
  2. Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 genehmigt.
  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-22/010

Zum Antrag

Stand:10.11.2022

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