BK5-22-011 Beschlusskammer 5

PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1, Nr. 1 PostG; hier: Antrag der Deutschen Post E-POST Solutions GmbH auf Genehmigung des Entgelts für das Produkt „E-Postbrief mit klassischer Zustellung“

Die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH hat mit Schreiben vom 19.09.2022 für das Produkt „E-Postbrief mit klassischer Zustellung “ beantragt:

1. Für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 g werden nach Maßgabe der dem Entgeltgenehmigungsantrag als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Entgelte genehmigt:
- Standardbrief: 0,46 €
- Kompaktbrief: 0,63 €
- Großbrief: 1,07 €
- Maxibrief: 2,20 €
2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023.

Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ist auf den 28.10.2022, 10:00 Uhr, Raum H4 0.10, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, anberaumt.

Die Beschlusskammer behält sich jedoch vor, aufgrund der Covid-19-Pandemielage, die Verhandlung ggf. als Videokonferenz durchzuführen, das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten vorausgesetzt. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie weitere Details zur Durchführung werden in diesem Fall zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

BK5-22/011

Entscheidung

Stand:21.09.2022

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