BK5-24-015 Beschlusskammer 5

§§ 40 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 2, 46, 53 PostG

Genehmigung von Entgelten für Universaldienstleistungen nach § 16 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Zugangsleistungen nach § 54 PostG im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens nach § 46 PostG ab 01.01.2025

Mit Beschluss (BK5-24/015) vom 29.04.2025 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 13.11.2024 getroffen:

  1. Die auf Grundlage des Beschlusses über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung ab 01.01.2025 für Universaldienstleistungen nach §16 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Zugangsleistungen nach § 54 PostG beantragten Entgelte und Entgeltermäßigungen für die der Price-Cap-Regulierung unterliegenden Dienstleistungen werden, wie aus der Anlage ersichtlich, genehmigt.
  2. Die vorläufige Anordnung der Entgelte mit Beschluss BK5-24/015 vom 11.12.2024 wird aufgehoben.
  3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2026.

BK5-24-015

Antrag & Dokumentenübersicht

ursprüngliche Entscheidung:

Stand: 30.04.2025

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