BK5-25-006 Beschlusskammer 5

§§ 40 Abs. 1 i.V.m. 54 Abs. 3, 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53 PostG

Genehmigung des Entgelts für den Teilleistungszugang für das Produkt „Warensendung BZA / BZE

Mit Beschluss (BK5-25/006) vom 16.05.2025 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 07.03.2025 getroffen:

  1. Für den Teilleistungszugang Warensendung werden nach Maßgabe der dem Entgeltgenehmigungsantrag als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung folgende Entgelte genehmigt:

    Teilleistungszugang Warensendung BZA: 2,3436
    Teilleistungszugang Warensendung BZE: 1,8179

    Für den Teilleistungszugang Warensendungen BZA wird zwischen 1000g und 2000g ein Gewichtszuschlag von 0,78 und für den Teilleistungszugang Warensendungen BZE wird zwischen 1000g und 2000g ein Gewichtszuschlag von 0,60 genehmigt.

  2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt am 01.07.2025 und endet am 31.12.2026.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-25/006

Zum Antrag:

Stand: 20.05.2025

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