BK5-25-006
Beschlusskammer 5
§§ 40 Abs. 1 i.V.m. 54 Abs. 3, 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53 PostG
Genehmigung des Entgelts für den Teilleistungszugang für das Produkt „Warensendung BZA / BZE“
Mit Beschluss (BK5-25/006) vom 16.05.2025 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 07.03.2025 getroffen:
- Für den Teilleistungszugang Warensendung werden nach Maßgabe der dem Entgeltgenehmigungsantrag als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung folgende Entgelte genehmigt:
Teilleistungszugang Warensendung BZA: 2,3436 €
Teilleistungszugang Warensendung BZE: 1,8179 €
Für den Teilleistungszugang Warensendungen BZA wird zwischen 1000g und 2000g ein Gewichtszuschlag von 0,78 € und für den Teilleistungszugang Warensendungen BZE wird zwischen 1000g und 2000g ein Gewichtszuschlag von 0,60 € genehmigt.
- Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt am 01.07.2025 und endet am 31.12.2026.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK5-25/006
Stand: 20.05.2025