BK5-25-010
Beschlusskammer 5
§§ 102 Abs. 2, 42 Abs. 2 Nr. 2, 45, 46 i.V.m. 97 PostG
Herausnahme der Dienstleistung „internationaler Antwortschein“ aus der Price-Cap-Regulierung 2025-2026
Mit Beschluss (BK5-25/010) vom 06.06.2025 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Schreibens der Deutschen Post AG vom 16.04.2025 getroffen:
(1) Die Dienstleistung „internationaler Antwortschein“ wird mit Wirkung zum 01.07.2025 aus der Price-Cap-Regulierung (Beschluss über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung ab 01.01.2025 für Universaldienstleistungen nach §16 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 und Zugangsleistungen nach § 54 PostG vom 11.11.2024, BK5-24/003) herausgenommen.
(2) Die mit Beschluss BK5-24/015 vom 29.04.2025 erteilte Entgeltgenehmigung wird für das Produkt „internationaler Antwortschein“ ab dem 01.07.2025 aufgehoben.
(2) Die mit Beschluss BK5-24/015 vom 29.04.2025 erteilte Entgeltgenehmigung wird für das Produkt „internationaler Antwortschein“ ab dem 01.07.2025 aufgehoben.
Beschluss BK5-25/010 ö.F. (pdf, 111 KB)
Stand: 17.06.2025