BK5-25-019
Beschlusskammer 5
PostG §§ 54 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 40 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53
Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen vom 04.08.2025
Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 04.08.2025 einen Antrag auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen gestellt. Sie hat folgendes beantragt:
Entgelt pro Treffer: 1,10 €
Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ist auf den 01.09.2025, 10:00 Uhr, Raum 0.10, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, anberaumt.
Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings - bei Zustimmung der Verfahrensbeteiligten -, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten, § 100 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 PostG.
BK5-25/019
Stand: 05.08.2025