BK5-25-019 Beschlusskammer 5

PostG §§ 54 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 40 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53

Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen vom 04.08.2025

Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 04.08.2025 einen Antrag auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen gestellt. Sie hat folgendes beantragt:

1. Für die nach Maßgabe der AGB „Zugang zu Adressinformationen“ erbrachten Leistungen wird folgendes Entgelt genehmigt:

Entgelt pro Treffer: 1,10 €
2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt mit dem 01.01.2026 und endet am 31.12.2028.

Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ist auf den 01.09.2025, 10:00 Uhr, Raum 0.10, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, anberaumt.

Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings - bei Zustimmung der Verfahrensbeteiligten -, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten, § 100 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 PostG.

BK5-25/019

Stand: 05.08.2025

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