BK5-25-019 Beschlusskammer 5

PostG §§ 54 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 40 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53
Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Informationen über Adressänderungen

Mit Beschluss BK5-25/019 vom 10.10.2025 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 04.08.2025 getroffen:

  1. Für die nach Maßgabe der AGB „Zugang zu Adressänderungsinformationen“ (Stand: 01.01.2026)
    erbrachten Leistungen wird folgendes Entgelt genehmigt:

    Entgelt pro Treffer:  0,77 €

  2. Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 genehmigt.
  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-25/019

Zum Antrag:

Stand: 14.10.2025

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