BK5-25-019
Beschlusskammer 5
PostG §§ 54 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 40 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53
Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Informationen über Adressänderungen
Mit Beschluss BK5-25/019 vom 10.10.2025 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 04.08.2025 getroffen:
- Für die nach Maßgabe der AGB „Zugang zu Adressänderungsinformationen“ (Stand: 01.01.2026)
erbrachten Leistungen wird folgendes Entgelt genehmigt:
Entgelt pro Treffer: 0,77 €
- Das Entgelt wird für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 genehmigt.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK5-25/019
Stand: 14.10.2025