BK5-08-068 Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen

PostG § 22 Abs. 4, PEntgV § 9;
Beschluss vom 02.12.2008 zum Antrag der Deutschen Post AG (DPAG) vom 23.09.2008 auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen nach § 19 PostG bis zum 31.12.2011

  1. Die Entgelte für die Bereitstellung der Informationen über Adressänderungen im Wege der Prozessvariante „Blackbox“ werden in folgender Höhe genehmigt:

    1.1. Für die Lieferung des Lesegerätes und der Smartcard sowie für die Versandkosten wird ein Installationsentgelt von einmalig € 58,47 pro Wettbewerber genehmigt.

    1.2. Für jeden Treffer bei einer Adressabfrage durch einen Wettbewerber wird ein Entgelt von € 0,10 genehmigt.

  2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt mit dem 01.01.2009 und endet am 31.12.2011.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-08-068

Antrag

Stand: 11.01.2011

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