BK5-09-063 Beschlusskammer 5 - Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Postfachanlagen

PEntgV § 8 Abs. 2 i. V. m. §§ 29 Abs. 1, 28 Abs. 2, 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang von Postfachanlagen

  1. Nach Maßgabe der gemäß „AGB Zugang zu Postfach-Anlagen (Stand Januar 2010)“ erbrachten Leistungen werden folgende Entgelte genehmigt:


    a)Entgelt pro Einlieferungsvorgang: 0,80 €

    b)Entgelt pro eingelieferter Sendung: 0,05 €

  2. Die Entgelte sind für den Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.12.2012 genehmigt.

  3. Es wird festgestellt, dass die verbindliche Nutzung der Kundenkarte der Antragstellerin (Postcard) ab dem 01.01.2009 zur Identitätsfeststellung der den Zugang zu den Postfachanlagen nutzenden Vertragspartner und die damit verbundene verbindliche Einführung des unbaren Zahlungsverkehrs nicht gegen postregulatorische Vorschriften verstoßen.

  4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5b-09-0063

Stand: 11.11.2015

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