BK5-10-015 Beschlusskammer 5 - Entgelte für lizenzpflichtige Postdienstleistungen „Hybrider Onlinebrief“
PEntgV § 9 i. V. m. §§ 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
hier: Veröffentlichung der Genehmigung von Entgelten für lizenzpflichtige Postdienstleistungen der Deutschen Post Com GmbH für das Produkt „Hybrider Onlinebrief“
- Die Entgeltgenehmigung BK5b-09-103 vom 23.02.2010 wird zum 01.07.2010 widerrufen.
Für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm werden nach Maßgabe der dem Entgeltantrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Entgelte genehmigt:
a) Standardbrief 0,39 €
b) Kompaktbrief 0,62 €
c) Großbrief 1,01 €
d) Maxibrief 2,19 €
e) Zusatzleistung Einschreiben Einwurf1,58 €
f) Zusatzleistung Einschreiben 2,03 €
g) Zusatzleistung Rückschein 1,78 €
h) Zusatzleistung Eigenhändig 1,78 €
- Die Entgelte werden für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2012 genehmigt.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, die Beschlusskammer quartalsweise, jeweils zum 1. Werktag des Quartals, über die Absatz- und Umsatzzahlen in Bezug auf die Beförderung des „hybriden Onlinebriefs“ zu informieren.
- Die Beschlusskammer behält sich den Widerruf der Genehmigung für den Fall vor, dass sich die Entgelte oder Kosten für zur Erbringung der genehmigten Dienstleistung in Anspruch genommener Leistungen anderer zum Konzern gehörender Unternehmen nach Beschlussfassung ändern oder solche Entgelte auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen abgeändert werden.
BK5b-10-0015
BK5-10-0015_Download_BF (pdf, 1 MB)
Stand: 11.11.2015