BK5-10-061 Genehmigung von Entgelten für lizenzpflichtige Postdienstleistungen

PostG § 22 Abs. 4, PEntgV § 9
Beschluss vom 27.10.2010 zum Antrag der Deutschen Post AG (DPAG) vom 13.10.2010 auf Genehmigung von Entgelten für lizenzpflichtige Postdienstleistungen nach § 19 PostG ab 01.01.2011 im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens

Im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Nr. 17/2007 vom 29.8.2007 wurde in Mitteilung Nr. 626/2007 die beabsichtigte Entscheidung über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung ab 01.01.2008 nach § 8 Abs. 1 S. 1 PEntgV veröffentlicht. Mit Beschluss BK5b-07-068 vom 07.11.2007 hat die Beschlusskammer 5 eine Entscheidung über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung ab 01.01.2008 getroffen.

Mit Schreiben vom 13.10.2010 hat die DPAG einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für lizenzpflichtige Postdienstleistungen nach § 19 PostG ab 01.01.2011 im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens gestellt.

Zu diesem Antrag hat die Beschlusskammer 5 mit Beschluss BK5b-10-061 vom 27.10.2010 nach §§ 46, 19, 20, 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 2, Abs. 3, Abs. 4, 22, 44 S. 2 PostG, §§ 74 ff TKG a. F., § 5 PEntgV folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die von der Antragstellerin am 13.10.2010 zur Genehmigung vorgelegten Entgelte werden wie aus der Anlage ersichtlich genehmigt.

  2. Die Genehmigung wird bis zum 31.12.2011 befristet.


BK5b-10-061

Anlage:
Preise und Konditionen für lizenzpflichtige Postdienstleistungen (pdf / 134 KB)

Stand: 11.11.2015

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