BK6-12-024

Beschlusskammer 6

21.04.2016

Mitteilung zur Vermeidung von extremen regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreisen (reBAP) bei geringem Netzregelverbund-Saldo im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses zum Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystem



Anwendung des „Linearisierten Stufenmodells“

Im Rahmen des Verbände-Workshops zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems am 1.12.2015 in Bonn hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur gegenüber den Marktteilnehmer angeregt, eine Übergangslösung für extreme reBAP bei geringem Netzregelverbundsaldo (sog. Nulldurchgänge) zu erarbeiten. Eine solche Branchenlösung muss nach Auffassung der Beschlusskammer praktikabel, von den Marktteilnehmern akzeptiert und ohne Kostenbelastung für die Netznutzer umsetzbar sein.

Die Entwicklung einer Übergangslösung, des sogenannten „Linearisierten Stufenmodells“, ist unter der Koordination der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und des BDEW nach Einladung aller Bilanzkreisverantwortlichen der vier deutschen Regelzonen sowie unter Beteiligung von Vertretern der Verbände BEE, BNE, BKK, EFET, GEODE, VCI, VGB Powertec, VIK und VKU im Rahmen einer Veranstaltung am 2.2.2016 erfolgt. Die Übergangslösung wurde der Bundesnetzagentur durch den BDEW und die ÜNB Anfang April 2016 übersandt.

Das „Linearisierte Stufenmodell“ ergänzt die Modellbeschreibung des reBAP zur Umsetzung der Festlegung BK6-12-024 vom 25.10.2012 um einen zusätzlichen Berechnungsschritt. Der reBAP der jeweiligen Viertelstunde wird - in einem neuen Kappungsschritt AEP20 - bei einem NRV-Saldo zwischen -500 MW und +500 MW zusätzlich zu der bestehenden Kappung im Berechnungsschritt AEP2 begrenzt. Die Kappung erfolgt auf Basis einer linear ansteigenden bzw. abfallenden Funktion in Abhängigkeit des NRV-Saldos. Der mengengewichtete durchschnittliche Preis des Stundenproduktes aus dem untertägigen Handel der EPEX Spot zuzüglich eines Betrages zwischen 100 Euro und 250 Euro bildet die Ober- bzw. Untergrenze. Extreme Preise werden hierdurch vermieden. Die aus diesem Berechnungsschritt konkret resultierenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen werden in den reBAP des entsprechenden Monats verrechnet.

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur erfüllt die von den Marktteilnehmern ausgearbeitete Übergangslösung die gestellten Anforderungen. Sie führt insbesondere nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Netznutzer, wurde als Branchenlösung erarbeitet und ist schnell umsetzbar. Insofern ist die Anwendung der Übergangslösung - in Ergänzung zu den bestehenden Regelungen der Festlegung BK6-12-024 - aus Sicht der Beschlusskammer nicht zu beanstanden.

Die überarbeitete Modellbeschreibung des reBAP ist auf folgender Internetseite veröffentlicht:

https://www.regelleistung.net/ext/static/rebap

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