BK6-12-277 Beschlusskammer 6

Zertifizierungsverfahren gem. §§ 4a ff. EnWG zum Nachweis der Einhaltung der Entflechtungs- bzw. Organisationsvorgaben durch den Transportnetzbetreiber

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 22.10.2013 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Der Antragstellerin wird die Zertifizierung als Transportnetzbetreiberin erteilt.

  2. Die Zertifizierung wird unter der Auflage erteilt, dass der Geschäftsführung der Antragstellerin keine Personen angehören, die Mitglied des Aufsichtsrates oder zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe eines Unternehmens sind, welches von der Mitsubishi Corporation unmittelbar oder mittelbar durch Tochtergesellschaften kontrolliert wird und das eine Funktion der Gewinnung oder Erzeugung von Energie informiert.

  3. Die Zertifizierung wird weiterhin unter der Auflage erteilt, dass die Antragstellerin die Bundesnetzagentur quartalsweise über die Anteile der Mitsubishi Corporation im Bereich der Erzeugung informiert.

  4. Ein Widerruf bleibt vorbehalten.

BK6-12-277

BK6-12-277 Beschluss vom 22.10.2013 (pdf / 1 MB)

Stand:13.11.2013

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