BK6-13-085; BK6-13-087; BK6-13-088; BK6-13-149

Beschlusskammer 6

Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG wegen Verletzungen der Verpflichtung zur ausgeglichenen Bilanzkreisführung gem. § 4 Abs. 2 StromNZ

Die Beschlusskammer 6 hat am 19.08.2014 vier Entscheidungen im Rahmen von Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG wegen Verletzungen der Verpflichtung zur ausgeglichenen Bilanzkreisbewirtschaftung nach § 4 Abs. 2 StromNZV getroffen.

In den Verfahren geht es um die Feststellung von sog. Prognosepflichtverletzungen, die dazu geführt haben, dass die von den Betroffenen Bayernwerk AG, swb Vertrieb Bremen GmbH und Trianel GmbH geführten Bilanzkreise in erheblichem Maße Unausgeglichenheiten aufgewiesen haben. Der Kern des Vorwurfs liegt dabei nicht in der Unausgeglichenheit per se, sondern in der Tatsache, dass die Betroffenen nicht sämtliche zumutbaren und notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um diese Abweichungen auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren.

BK6-13-085 Beschluss vom 19.08.2014 (pdf / 85 KB)

  • BK6-13-087 Beschluss vom 19.08.2014 (aufgehoben)
  • BK6-13-088 Beschluss vom 19.08.2014 (aufgehoben)

BK6-13-149 Beschluss vom 19.08.2014 (pdf / 79 KB)

Stand: 29.10.2015

Mastodon