BK6-13-224
Beschlusskammer 6
In dem Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 7a Abs. 6 EnWG
hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.03.2015 folgende Entscheidung getroffen:
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