Dis­kus­si­ons­pro­zess zur Wei­ter­ent­wick­lung des Aus­gleich­s­ener­gie­sys­tems

BK6-15-012

Mitteilung über das Ergebnis des Diskussionsprozesses zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems

- Beschlusskammer 6 -

Az. BK6-15-012

08.06.2017


Nach Inkrafttreten des Strommarktgesetzes hat die Beschlusskammer die im Weißbuch aufgeführten Punkte im Bereich Ausgleichsenergiesystem

  • Umgang mit Nulldurchgängen,
  • Einpreisung der Kosten der Regelleistungsvorhaltung sowie
  • Ersetzen des durchschnittlichen mengengewichteten Intraday-Preises der betreffenden Stunde als Bezugspreis

mit den Marktteilnehmern im Rahmen eines Verbände-Workshops diskutiert. 14 Marktteilnehmer haben von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht. Im Ergebnis besteht derzeit kein Handlungsbedarf.


1. Generelle Bewertung des Ausgleichsenergiesystems

Die Beschlusskammer teilt die Auffassung der Marktteilnehmer, dass sich das Ausgleichsenergiesystem bewährt hat. Es bietet durch die Kopplung von Ausgleichsenergiepreis und Börsenpreis einen starken Anreiz zur Bilanzkreistreue. Die Kopplung verhindert grundsätzlich, dass es für einen Bilanzkreisverantwortlichen günstiger ist, Ausgleichsenergie in Anspruch zu nehmen als sich die entsprechenden Energiemengen bilateral oder an der Börse zu beschaffen. Die Verbesserung der Bilanzkreistreue ist auch empirisch zu beobachten. So hat sich der Anteil der Viertelstunden mit einem niedrigen NRV-Saldo (-500 MW bis +500 MW), in denen insoweit nur ein geringer Regelenergieeinsatz erforderlich war, deutlich erhöht. Auch die sogenannten Stundenrampen, die im Jahr 2013 noch zu Schwankungen des NRV-Saldos von über 1.000 MW innerhalb einer Stunde führten, sind eliminiert.

Als Ergebnis des Diskussionsprozesses hat sich bestätigt, dass das bestehende System bereits einen ausreichenden Anreiz zur Bilanzkreistreue setzt.
Verbesserungen der Bilanzkreistreue sind durch die Umlage der Kosten der Regelleistungsvorhaltung derzeit nicht zu erwarten. Denn die Kosten der eingesetzten Regelarbeit bestimmen den Preis der Ausgleichsenergie in über 90 % aller Viertelstunden. Das heißt, nur in weniger als 10 % aller Viertelstunden musste eine Anhebung des Ausgleichsenergiepreises auf den Börsenpreis erfolgen.

Ebenso erscheint ein neuer Bezugspreis nicht geeignet, den Anreiz zur Bilanzkreistreue signifikant zu verbessern. Dies ergibt sich aus Auswertungen der Übertragungsnetzbetreiber. Grundsätzlich ist es zwar vorstellbar, den - von einer Vielzahl der Marktteilnehmer genannten - ID3-Index als neuen Bezugspreis heranzuziehen. Allerdings kommt der Bezugspreis derzeit grundsätzlich nur bei einem Saldo des Netzregelverbundes zwischen -500 MW und +500 MW und somit eher zufällig zum Einsatz und ist in Zeiten von hohen Leistungsbilanzungleichgewichten nicht preissetzend. Dies wird vielmehr bereits durch die Abrechnung der Regelarbeit erreicht.


2. Umgang mit Nulldurchgängen

Bereits im vergangenen Jahr ist auf Anregung der Beschlusskammer eine Branchenlösung zum Umgang mit Nulldurchgängen erarbeitet worden. Die unter der Teilnahme einer Vielzahl von Unternehmen und Verbänden entwickelte Branchenlösung trägt seit Mai 2016 zur Vermeidung hoher Ausgleichsenergiepreise bei geringem Saldo des Netzregelverbundes bei.

Informationen hierzu stehen auf der der Internetseite der Bundesnetzagentur (unter dem Aktenzeichen BK6-012-024) und auf der Internetseite www.regelleistung.net zum Abruf bereit.


3. Europarechtliche Einbettung

Auch mit Blick auf die europarechtlichen Vorgaben der Verordnung der Europäischen Kommission zur Regel- und Ausgleichsenergie, wonach alle europäischen Übertragungsnetzbetreiber ein Jahr nach Inkrafttreten den Regulierungsbehörden einen Vorschlag zur Harmonisierung wesentlicher Bestandteile des Ausgleichsenergiesystems vorzulegen haben, erscheint eine Beibehaltung der aktuell geltenden Regelungen angemessen. Denn von der Beschlusskammer nunmehr angestoßene Änderungen wären demnach in Kürze erneut anzupassen. Häufige Änderungen stehen aber dem Interesse an verlässlichen Rahmenbedingungen entgegen.

Im Rahmen des Harmonisierungsprozesses der wesentlichen Bestandteile des Ausgleichsenergiesystems bietet sich für alle Marktteilnehmer die Gelegenheit zur Beteiligung.


Zusammenfassung

Im Ergebnis bewirken die derzeitigen Regelungen einen starken Anreiz, Bilanzkreise ausgeglichen zu bewirtschaften. Verbesserungen im Umgang mit Nulldurchgängen sind bereits umgesetzt. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Die Beschlusskammer beabsichtigt daher, das derzeitige System der Ausgleichsenergiepreise bis zu einer Harmonisierung der wesentlichen Bestandteile durch die Vorgaben der Verordnung der Europäischen Kommission zur Regel- und Ausgleichsenergie, die sich voraussichtlich ab dem Jahre 2018 ergeben, beizubehalten.

- Ende der Mitteilung -

Stand: 08.06.2017

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