BK6-15-159 Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für Minutenreserve

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-15-159 am 13.06.2017 eine Festlegung getroffen.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt 12/2017 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als allen Adressaten zugestellt gilt. Einer weitergehenden Einzelzustellung an die betroffenen Unternehmen bedarf es daher nicht.

Anlage:

BK6-15-159 Beschluss vom 13.06.2017 (pdf / 307 KB)

Stand:28.06.2017

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