BK6-16-017 Abgeänderter Vorschlag der deutschen ÜNB für ein Multiple-NEMO Arrangement (MNA) in der Gebotszone Deutschland/Österreich/Luxemburg (DE/AT/LU) gemäß Artikel 45 und 57 der Verordnung (EU) 2015/1222

Die Beschlusskammer 6 hat den gemeinsamen abgeänderten Vorschlag der deutschen ÜNB für ein Multiple-NEMO-Arrangement (MNA) in der Gebotszone Deutschland/Österreich/Luxemburg (DE/AT/LU) gemäß Art. 9 Abs. 8d i.V.m. Art. 45 und 57 VO (EU) 2015/1222 mit Datum vom 01.02.2017 genehmigt. 

Mit Genehmigung des MNA-Vorschlags wurden Bestimmungen zur einheitlichen Day Ahead Marktkopplung und zur einheitlichen Intraday Marktkopplung in der Gebotszone DE/AT/LU getroffen. Insbesondere betrifft die Genehmigung Regelungen für den Datenaustausch mit der Marktkopplungsbetreiberfunktion, für das Shipping-Modell zwischen den zentralen Gegenparteien (CCPs) der NEMOs und Ausweichregelungen für den Fall der Trennung eines, mehrerer oder aller NEMO-Marktplätze in der Gebotszone DE/AT/LU.

BK6-16-017 Beschluss vom 01.02.2017 (pdf / 1 MB)

Stand:06.02.2017

Mastodon