BK6-16-048 Genehmigung des zweiten abgeänderten Vorschlags der NEMOs für den Marktkopplungsbetreiber (MKB) – Plan

Die Beschlusskammer 6 hat den zweiten abgeänderten MKB-Planvorschlag der NEMOs gemäß Art. 9 Abs. 6a i. V. m. Art. 7 Abs. 3 VO (EU) 2015/1222 mit Datum vom 23.06.2017 genehmigt.

Der genehmigte MKB-Plan beinhaltet einen Rahmen-Plan, in dem festgelegt wird, wie NEMOs gemeinsam die MKB-Funktion gemäß Artikel 7 Abs. 2 CACM-VO ausgestalten und ausführen werden. Die MKB-Funktion ist nach der Definition des Artikels 2 Nr. 30 CACM-VO die Aufgabe, Aufträge von den Day-Ahead- und Intraday-Märkten für verschiedene Gebotszonen abzugleichen und gleichzeitig zonenübergreifende Kapazitäten zu vergeben. Hierfür beschreibt der MKB-Plan die Verwendung von Berechnungsalgorithmen, die Verarbeitung von Input-Daten zu zonenübergreifenden Kapazitäten sowie die Validierung und Übermittlung von Marktkopplungsergebnissen. Der MKB-Planvorschlag enthält gemäß Artikel 7 Abs. 3 CACM-VO auch erforderliche Entwürfe von Vereinbarungen zwischen NEMOs und Dritten zur Umsetzung der MKB-Funktionen, eine detaillierte Beschreibung der Umsetzung und einen Umsetzungszeitplan sowie eine Beschreibung der voraussichtlichen Auswirkungen der anderen Modalitäten und Methoden nach CACM-VO auf die Einführung und Ausführung der MKB-Funktionen.

Beschluss vom 23.06.2017 (pdf / 1 MB)

Stand:27.06.2017

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