BK6-16-290

Beschlusskammer 6

Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber („ÜNB“) für den Betrieb der einheitlichen Intraday-Marktkopplung gemäß Art. 59 VO (EU) 2015/1222 (CACM-VO)

Die deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für den Betrieb der einheitlichen Intraday-Marktkopplung gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement zur Genehmigung gemäß Artikel 9 Absatz 6 VO (EU) 2015/1222 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit dem Vorschlag beantragen die ÜNB die Öffnung der Intraday-Märkte zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf regionaler Ebene zwischen 15 Uhr und 22 Uhr. Die Schließung soll auf 60 Minuten vor dem jeweiligen Erfüllungszeitpunkt festgelegt werden.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Artikel 9 Absatz 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand: 06.08.2018

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