BK6-17-035

Beschlusskammer 6

Abgeänderter Vorschlag  aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für das gemeinsame Netzmodell gemäß Art. 18 VO (EU) 2016/1719 (FCA-VO)

Gemäß Artikel 4 (11) der Verordnung (EU) 2016/1719 in Verbindung mit Artikel 18 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für Vergabe langfristiger Kapazität (im weiteren Verlauf „FCA-Verordnung“ genannt) haben alle ÜNB auf ein Änderungsverlangen aller europäischen Regulierungsbehörden hin einen geänderten gemeinsamen Vorschlag für die Methode für das gemeinsame Netzmodell erarbeitet und vorgelegt.

Der nunmehr vorgelegte abgeänderte Vorschlag betrifft die Regelungen zu den zu verwendenden Szenarien für alle verpflichteten ÜNB im Sinne des Art. 19 Abs. 1 FCA-VO.

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis zum

30. Mai 2018 (Eingang hier).

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, wird um Zusendung einer veröffentlichungsfähigen, geschwärzten Fassung gebeten.

Anlage:
Abgeänderter Antrag CGMM FCA (pdf / 758 KB)

Stand: 16.05.2018

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