BK6-17-139

Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion CORE gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM- Verordnung) für die Methode zur gemeinsamen Kapazitätsberechnung für den Day-Ahead-Zeitbereich

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur gemäß Artikel 20 Absatz 2 der CACM- Verordnung einen Vorschlag für die Methode zur gemeinsamen Kapazitätsberechnung für den Day-Ahead-Zeitbereich gemäß Artikel 9 Absatz 7 CACM-Verordnung vorgelegt.

Als Ansatz für eine gemeinsame Kapazitätsberechnungsmethode für den Day-Ahead-Zeitbereich wird ein lastflussgestützter Ansatz vorgeschlagen.

Mit dem vorliegenden Vorschlag beantragen alle ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion CORE insbesondere,

  • eine Methode zur Festlegung der Zuverlässigkeitsmarge gemäß Artikel 22 CACM-Verordnung,
  • die Methoden zur Festlegung der Betriebssicherheitsgrenzwerte, der für die Kapazitätsberechnung relevanten Ausfälle und der Vergabebeschränkungen, die gemäß Artikel 23 CACM-Verordnung angewandt werden können,
  • die Methode zur Festlegung der Erzeugungsverlagerungsschlüssel gemäß Artikel 24 CACM-Verordnung,
  • die Methode zur Festlegung der bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigenden Entlastungsmaßnahmen gemäß Artikel 25 CACM-Verordnung,
  • eine Methode für die Validierung der zonenübergreifenden Kapazität gemäß Artikel 26 CACM-Verordnung.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Artikel 9 Abstz 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand: 06.09.2018

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