Be­schluss­kam­mer 6

Az.: BK6-17-168

                                                      

20.12.2017

Festlegungsverfahren zur Anpassung des Netznutzungsvertrages/ Lieferantenrahmenvertrages an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20.12.2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungsvertrages/ Lieferantenrahmenvertrages an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-168). Sie trägt damit den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG Rechnung. Die getroffenen Regelungen werden zum 01.04.2018 wirksam. Nachfolgend kann der Beschluss nebst Anlagen abgerufen werden. Die Veröffentlichung erfolgt zustellungshalber.

BK6-17-168 Beschluss vom 20.12.2017 (pdf / 189 KB)

BK6-17-168 - Anlage 1 - Vertrag Lesefassung (pdf / 116 KB)

BK6-17-168 - Anlage 1 - Vertrag Änderungsmodus (pdf / 130 KB)

BK6-17-168 - Anlage 2 - Kontaktdaten (xlsx / 21 KB)

BK6-17-168 - Anlage 3 - EDI-Vereinbarung (pdf / 56 KB)

BK6-17-168 - Anlage 4 - Sperrauftrag (xlsx / 22 KB)

Hinweis: Für die Anlagen 1, 3 und 4 wurden mit Mitteilung Nr.1 zum Netznutzungsvertrag/ Lieferantenrahmenvertrag (Strom) am 26.02.2018 redaktionelle Änderungen veröffentlicht.

Stand: 21.03.2018

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