BK6-17-221

Vorschlag der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß Artikel 80 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM- Verordnung) für die Teilung der regionalen Kosten in der Region Core

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur gemäß Artikel 80 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM- Verordnung) einen Vorschlag für die Teilung der regionalen Kosten in der Region Core zur Genehmigung gemäß Artikel 9 Absatz 8 VO (EU) 2015/1222 vorgelegt.

Mit dem Vorschlag beantragen die ÜNB einen Kostenteilungsschlüssel für Teilung der regionalen Kosten zwischen den projektbeteiligten ÜNB in der Kapazitätsberechnungsregion „Core“ (Vgl. BK6-15-112).

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis 

06. Oktober 2017 (Eingang hier).

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, wird um Zusendung einer veröffentlichungsfähigen, geschwärzten Fassung gebeten.

 

Anlage:
Antrag vom 22.08.2017 (pdf / 142 KB)

Stand: 06.09.2017

Mastodon