BK6-18-004-Ab­rech­nung

Vorschlag der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gem. Art. 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für die Modalitäten für Regelreserveanbieter – Abrechnung mit den Regelreserveanbietern

Mit Blick auf die bei der Beschlusskammer im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung von Modalitäten für Regelreserveanbieter (BK6-18-004) eingegangenen Stellungnahmen und Kritikpunkte zum Thema „Abrechnung mit den Regelreserveanbietern“ haben die ÜNB das Konzept zur Abrechnung mit den Regelreserveanbietern nochmals überarbeitet und bei der Beschlusskammer eingereicht. Das Konzept betrifft die Bestimmungen zur Datenbereitstellung für die Bewertung der Erbringung, zum abrechenbaren Arbeitsvolumen, zur Abrechnung der Vorhaltung und Erbringung und zum Verstoß gegen die Modalitäten.

Die wesentlichen Rahmenbedingungen des nunmehr vorgeschlagenen Konzepts sind:

  • Die für die Abrechnung inhaltlich relevanten Regelungen der ehemaligen Anhänge A (mFRR) und B (aFRR) sind vollständig in die jeweiligen Bestimmungen der Modalitäten für Regelreserveanbieter integriert. Beide Anhänge entfallen somit.
  • In Folge der zwischenzeitlich erfolgten Genehmigung der Modalitäten für Regelreserveanbieter betreffend die Einführung eines nationalen Regelarbeitsmarktes (BK6-18-004-RAM) wird bei der Abrechnung nunmehr zwischen Regelleistungs- und Regelarbeitsgeboten unterschieden.
  • Bei der sekündlichen Bestimmung der abrechenbaren Arbeit der aFRR erfolgt die Begrenzung auf die Sollmenge nun unabhängig von der Länge des Abrufs. Der Vorschlag zur dynamischen Begrenzung der Sollmenge auf ein gleitendes Zeitfenster der vergangenen fünf Minuten entfällt.
  • Die Bestimmungen zu Verstößen gegen die Modalitäten differenzieren für alle Regelreservearten nunmehr zwischen den Phasen der Vorhaltung und Erbringung. Für aFRR und mFRR erfolgt zusätzlich eine Differenzierung zwischen den Märkten für Leistung und Arbeit.
  • Die Ahndung eines Verstoßes gegen die Modalitäten erfolgt nunmehr nach einem eskalationsbasierten Prinzip in Abhängigkeit von Schwere und Häufigkeit des Verstoßes. Dies beinhaltet bspw. die Kürzung des Entgelts in dem Umfang, in dem die Vorhaltung oder Erbringung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Darüber hinaus soll die ordnungsgemäße Vorhaltung und Erbringung zusätzlich durch die Abrechnung spezieller Komponenten angereizt werden (Anreizkomponenten). Im Gegensatz zum ursprünglichen Konzept der Pönale erfolgt die Abrechnung dieser Anreizkomponenten nicht mehr unmittelbar mit jedem Verstoß, sondern unter Gewährung von zusätzlichen Toleranzzeiten. Bei wiederholten oder groben Verstößen können ÜNB im Rahmen des Eskalationskonzeptes nunmehr eine Bewährungsphase aussprechen. Erst bei weiteren groben Verstößen innerhalb der Bewährungsphase kann die Qualifizierung befristet ausgesetzt werden. Sofern auch diese Maßnahmen nicht zu einer Verhaltensänderung führen oder soweit ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Modalitäten vorliegt, kann ein dauerhafter Entzug der Qualifizierung als Ultima Ratio erfolgen.
  • Im Rahmen der Datenbereitstellung erfolgt eine Übermittlung von Daten nur, sofern diese dem Übertragungsnetzbetreiber nicht bereits vorliegen.

Die zur Umsetzung dieses Konzepts erforderlichen konkreten Änderungen und Formulierungen der einzelnen Modalitäten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Veröffentlichung.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist möglich bis

03. Juli 2020 (Eingang hier).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das dem Antrag beigefügte Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „§“ bitte jeweils denjenigen Paragrafen mit dem dazugehörigen Absatz der angepassten Modalitäten für Regelreserveanbieter aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme in Form des Excel-Formulars im Format (*.xlsx) ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Hinsichtlich des weiteren Verfahrensfortgangs behält sich die Beschlusskammer vor, die vorliegenden, die Abrechnung mit den Regelreserveanbietern betreffenden Modalitäten vom übrigen Verfahren der Modalitäten für Regelreserveanbieter abzutrennen und gesondert zu bescheiden.

Konsultationsdokumente / Formular für Stellungnahme:
Modalitäten für Abrechnung mit den Regelreserveanbietern vom 26.05.2020 (pdf / 368 KB)
Anhang A vom 26.05.2020 (pdf / 43 KB)
Anhang B vom 26.05.2020 (pdf / 205 KB)
Begleitdokument vom 26.05.2020 (pdf / 303 KB)
Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 50 KB)

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