BK6-18-004-RAM-Androhung Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses BK6-18-004-RAM sowie Androhung eines Zwangsgeldes

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat mit Datum vom 13.03.2020 die Vollziehung des Beschlusses BK6-18-004-RAM vom 02.10.2019 bis einschließlich 01.11.2020 ausgesetzt. Der ausgesetzte Beschluss betrifft die Teilgenehmigung von Modalitäten für Regelreserveanbieter, die sich auf die Einführung eines nationalen Regelarbeitsmarkts sowie die Ausnahmen von Veröffentlichungspflichten beziehen.

Außerdem hat die Beschlusskammer 6 am selben Tag gegenüber den deutschen regelzonenverantwortlichen ÜNB ein Zwangsgeld angedroht, falls die Inbetriebnahme des Regelarbeitsmarktes am 02.11.2020 für den Erbringungstag des 03.11.2020 nicht erfolgt.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 06/2020 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlage:

Stand:16.03.2020

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