BK6-18-006
Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) der internationalen Primärregelleistungs-Kooperation gemäß Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für die Erstellung gemeinsamer harmonisierter Bestimmungen und Verfahren für den Austausch und die Beschaffung von Primärregelleistung
Die deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen Vorschlag für die Erstellung gemeinsamer harmonisierter Bestimmungen und Verfahren für den Austausch und die Beschaffung von Primärregelleistung zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b EB-Verordnung vorgelegt.
Der gemeinsame Vorschlag der ÜNB der Länder Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich und Schweiz umfasst harmonisierte Regelungen u. a. zur Produktgestaltung und -dauer, zum Ausschreibungszyklus und zur Abrechnung zwischen ÜNB und Regelreserveanbietern.
Darüber hinaus haben die deutschen ÜNB ein Antragsdokument vorgelegt, in dem die sich aus dem Vorschlag für den deutschen Markt ergebenden Änderungen gegenüber dem Status quo grau markiert sind.
Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis
11. Juli 2018 (Eingang hier).
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.
Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind.
Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
Anlagen:
Vorschlag vom 26.04.2018 (englisch) (pdf / 457 KB)
Vorschlag vom 26.04.2018 (deutsch) (pdf / 373 KB)
Antragsdokument vom 26.04.2018 (pdf / 316 KB)
Stand: 20.06.2018