BK6-18-029

Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Core gemäß Artikel 74 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 (CACM-Verordnung) für die gemeinsame Kostenteilungsmethode für das Redispatching und Countertrading für die Kapazitätsberechnungsregion (CCR) Core

Die deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag aller ÜNB der CCR Core gemäß Artikel 74 CACM-Verordnung für die gemeinsame Kostenteilungsmethode für das Redispatching und Countertrading für die CCR Core zur Genehmigung vorgelegt.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Art. 9 Abs. 11 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand: 06.04.2020

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