Be­schluss­kam­mer 6

Festlegung zur weiteren Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetztes zur Digitalisierung der Energiewende („MaKo 2020“)

Az.: BK6-18-032 

25.03.2019

Mitteilung Nr. 1:

BDEW-Anwendungshilfe – Grobkonzept eines Einführungsszenarios der MaKo 2020

Bereits im Rahmen der Konsultation zum Festlegungsverfahren haben viele Unternehmen darauf hingewiesen, dass im Rahmen der praktischen Einführung der neuen bzw. geänderten Marktkommunikationsprozesse noch zahlreiche Detailfragen im Hinblick auf die einen Zeitraum von bis zu 9 Monaten überspannenden energiewirtschaftlichen Abläufe zu klären seien.

Der BDEW hat der Beschlusskammer einen zur Klärung dieser Detailfragen erarbeiteten Umsetzungsvorschlag vorgelegt. Das „Grobkonzept Einführungsszenario Marktkommunikation 2020“ enthält insbesondere Empfehlungen zur

  • Zuordnung aller Marktlokationen auf den gMSB
  • Umstellung der MaBiS 2.0 auf MaBiS MaKo 2020
  • Übernahme der Aggregationsverantwortung durch den ÜNB sowie
  • zum Übergang vom Interimsmodell auf die MaKo 2020 auf Ebene einzelner Prozesse/ Sequenzdiagramme

Auf Basis des vorgelegten Grobkonzepts planen die Verbände BDEW und VKU die Erstellung eines Feinkonzepts zur Einführung der MaKo 2020, das einzelne Aspekte der Überführung in das neue Prozessregime noch detaillierter darstellen wird.

Die Beschlusskammer bedankt sich für die Erarbeitung der zusätzlichen Erläuterungen und empfiehlt allen verpflichteten Marktakteuren die Berücksichtigung bei der Umsetzung der MaKo 2020 zum 01.12.2019.

Update 02.04.2019:
Aufgrund einer redaktionellen Korrektur hat der BDEW eine aktualisierte Version 1.1 des Dokuments veröffentlicht. Diese können Sie [hier] herunterladen.

- Ende der Mitteilung --

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