Be­schluss­kam­mer 6

Festlegung zur weiteren Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („MaKo 2020“)

Az.: BK6-18-032 

18.09.2019

Mitteilung Nr. 3:

Austausch von Messwerten im Prozess „Gerätewechsel“ und „Geräteübernahme“

Die Festlegung WiM der Bundesnetzagentur (Anlage 2 zum Beschl. v. 20.12.2018, Az. BK6-18-032) enthält zur Durchführung des Messstellenbetreiberwechsels an einer Messlokation Prozesse für die Geräteübernahme und den Gerätewechsel.

Wenn im Rahmen des Messstellenbetreiberwechsels an einer Messlokation ein Gerätewechsel bzw. eine Übernahme der vorhandenen Messgeräte (kME oder mME) durch den neuen Messstellenbetreiber stattfindet, ist sicherzustellen, dass die betreffenden Marktteilnehmer jeweils die Daten (z.B. Endablesewerte, Zeitpunkt des Gerätewechsels etc.) erhalten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Hierzu wurden in der geltenden Fassung bisher keine ausdrücklichen Regelungen getroffen.

Um eine umfassende massengeschäftstaugliche Übermittlung der erforderlichen Daten sicherzustellen, hat der BDEW entsprechend ergänzte Fassungen der Use Cases Gerätewechsel bzw. Geräteübernahme erarbeitet und der Beschlusskammer zur Verfügung gestellt.

Die Beschlusskammer begrüßt die Vornahme dieser prozessualen Konkretisierungen und empfiehlt allen umsetzungsverpflichteten Marktakteuren die Berücksichtigung der nachfolgenden Use Cases bei der Implementierung zum Umsetzungsstichtag 01.12.2019.

Use Cases Gerätewechsel bzw. Geräteübernahme (pdf / 331 KB)

- Ende der Mitteilung -

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