BK6-18-059 Genehmigung des Änderungsantrags zum allgemeinen Modell der TransnetBW GmbH für die Berechnung der Gesamtübertragungskapazität und der Sicherheitsmarge (Kapazitätsmodell) gemäß Art. 15 Abs. 2 der Verordnung (EG) 714/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003

 

Die zum 01.10.2018 geplante Gebotszonentrennung zwischen Deutschland/Luxemburg und Österreich mit einhergehender Engpassbewirtschaftung erfordert die Ergänzung des Kapazitätsmodells der TransnetBW GmbH für die Berechnung der Gesamtübertragungskapazität und der Sicherheitsmarge im langfristigen Kapazitätsbereich. Die TransnetBW GmbH hatte im Februar 2018 einen entsprechenden Änderungsantrag zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Mit Datum vom 13.07.2018 hat die Bundesnetzagentur den Änderungsantrag zum Kapazitätsmodell genehmigt.

Stand:24.07.2018

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