BK6-18-061

Genehmigung der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag Strom)

30.09.2026

Mitteilung Nr. 17: Veröffentlichung der Version 2.4 der "Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess v2.4" zum Umsetzungstermin 01.10.2027 und der Version 4.7 der "Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung v4.7" zum Umsetzungstermin 01.04.2027

Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.08.2026 einen von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern überarbeiteten Entwurf des oben genannten Dokuments konsultiert.

Nach der Auswertung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen und Rücksprache mit der Bundesnetzagentur haben die Übertragungsnetzbetreiber auf dieser Grundlage die aktualisierte Fassung übermittelt.

Die „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess v2.4" ist durch alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.10.2027 anzuwenden.

Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess v2.4 (Dokument am 01.10.2026 aktualisiert)

Die „Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung v4.7" ist durch alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.04.2027 anzuwenden.

Prozessbeschreibung Fahrplananmeldung v4.7

Hinweise zur Aktualisierung (vom 01.10.2026)
  • Die Mitteilung wurde zur besseren Verständlichkeit und Sichtbarkeit der Fristen präzisiert und angepasst.
  • Die Umsetzungsfrist im Dokument "Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess v2.4" wurde in der Änderungshistorie auf den 01.10.2027 angepasst (red. Änderung).
  • Die Umsetzungsfrist 01.04.2027 des Dokumentes "Prozessbeschreibung Fahrplan v4.7" ist korrekt. Die in der Prozessbeschreibung aufgeführten Änderungen beziehen sich auf den europäischen Market Coupling Prozess und sind bereits seit längerem technisch umgesetzt.


--- Ende der Mitteilung ---

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