BK6-18-098 Genehmigung des Vorschlags der Übertragungsnetzbetreiber der Gebotszone Deutschland/Luxemburg (DE/LU) für die Änderung der Methode für ein Multiple NEMO Arrangement gemäß Art. 9 Abs. 13 i.V.m. Art. 45 und 57 VO (EU) 2015/1222


Die Bundesnetzagentur hat den Vorschlag der ÜNB der Gebotszone DE/LU gemäß Art. 9 Abs. 13 i.V.m. Art. 45 und 57 VO (EU) 2015/1222 für die Änderung der Methode für ein Multiple NEMO Arrangement (MNA) mit Datum vom 04.10.2018 genehmigt. Das initiale MNA wurde am 01.02.2017 unter dem Aktenzeichen BK6-16-017 genehmigt.

Die grundsätzliche Notwendigkeit eines MNA ergibt sich aus der Existenz mehrerer in einer Gebotszone benannter NEMOs (Nominated Electricity Market Operators), die die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung sowie die einheitliche Intraday- Marktkopplung zukünftig gemeinsam mit den ÜNB abwickeln müssen. Die Änderung des MNA ist aufgrund des zum 01.10.2018 vollzogenen Gebotszonensplits zwischen DE/LU und AT notwendig, um die neue Gebotszonenkonfiguration abzubilden.

Stand: 12.10.2018

Mastodon