BK6-18-102

Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Änderung der Geschäftsbedingungen oder Methoden gemäß Art. 9 Abs. 13 hinsichtlich der Festlegung von Kapazitätsberechnungsregionen gemäß Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/1222 (CACM-VO)

Die deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für die Änderung der Geschäftsbedingungen oder Methoden gemäß Art. 9 Abs. 13 hinsichtlich der Festlegung von Kapazitätsberechnungsregionen gemäß Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM-Verordnung) zur Genehmigung vorgelegt.

Mit dem Vorschlag beantragen alle ÜNB eine Änderung der Kapazitätsberechnungsregionen, insbesondere

  • Zuordnung der zukünftigen Gebotszonengrenze Dänemark 1 – Niederlande (DK1 – NL) zur Kapazitätsberechnungsregion (CCR) Hansa,
  • Zuordnung der zukünftigen Interkonnektoren „Eleclink“ und „IFA2“ an der Gebotszonengrenze Frankreich – Großbritannien (FR – GB) zur CCR Channel,
  • Zuordnung der Amprion GmbH zur zukünftigen Gebotszonengrenze Belgien – Deutschland/Luxemburg (BE – DE/LU).

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Art. 9 Abs. 11 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand: 06.11.2018

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