BK6-18-110

Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für den Umsetzungsrahmen einer europäischen Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung

Die regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen Vorschlag für den Umsetzungsrahmen einer europäischen Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung (aFRR) zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. a EB-Verordnung vorgelegt.

Der Vorschlag umfasst u. a. die folgenden Punkte:

  • die Grobstruktur der europäischen Plattform,
  • den Fahrplan und die Zeitpläne für die Umsetzung der Plattform,
  • die vorgesehenen Bestimmungen für die Leitung und den Betrieb der Plattform,
  • die vorgesehene Benennung der Einrichtung, welche die im Vorschlag definierten Zuständigkeiten übernimmt,
  • die Festlegung der Standardprodukte für Regelarbeit aus aFRR,
  • den Zeitpunkt der Schließung des Regelarbeitsmarkts für alle aFRR-Standardprodukte.

Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung ACER-VO) am 04.07.2019 ist die Zuständigkeit für den Vorschlag auf ACER übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand: 31.07.2019

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