BK6-18-153

Anzeige zur Aufnahme von Day-Ahead-Handelsdienstleistungen in Deutschland gem. Art. 4 Abs. 5 VO (EU) 2015/1222

Mit Ihrem Schreiben vom 29.05.2018 hat die EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG gem. Art. 4 Abs. 5 VO (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24.07.2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement die Bundesnetzagentur über die Absicht in Kenntnis gesetzt, dass die EXAA zum 01.11.2018, spätestens jedoch mit der Umsetzung des Multi-NEMO-Arrangements, Day-Ahead-Handelsdienstleistungen in Deutschland anbieten wird.

Mit Ihrem Schreiben vom 28.05.2019 hat die EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG informiert, dass ab dem 18.06.2019 Day-Ahead Handelsdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Stand: 03.06.2019

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