BK6-18-230

Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß Art. 30 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für eine Methode zur Festlegung der Preise für Regelarbeit und eine Methode für die Preisbildung für grenzüberschreitende Übertragungskapazität

Die regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 30 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen Vorschlag für eine Methode zur Festlegung der Preise für Regelarbeit und eine Methode für die Preisbildung für grenzüberschreitende Übertragungskapazität zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. f EB-Verordnung vorgelegt.

Die Methode zur Festlegung der Preise für Regelarbeit beschreibt die grenzüberschreitende Bepreisung der aktivierten Regelarbeitsgebote für den Frequenzwiederherstellungs- und den Ersatzreservenprozess. Die Methode für die Preisbildung für grenzüberschreitende Übertragungskapazität bestimmt den Preis der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität, die für den Austausch von Regelarbeit sowie das Imbalance Netting-Verfahren genutzt wird.

Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung ACER-VO) am 04.07.2019 ist die Zuständigkeit für den Vorschlag auf ACER übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand: 31.07.2019

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