BK6-18-231

Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gem. Art. 29 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-VO) für eine Methode zur Klassifizierung der Zwecke der Aktivierung von Regelarbeitsgeboten

Die regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 29 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-VO) einen Vorschlag für eine Methode zur Klassifizierung der Zwecke der Aktivierung von Regelarbeitsgeboten zur Genehmigung gem. Art. 5 Abs. 2 lit. d EB-VO vorgelegt.

In der Methode zur Klassifizierung für Aktivierungsgründe von Regelarbeitsgeboten regeln die ÜNB, für welche Zwecke die Regelarbeitsgebote von den Plattformen aktiviert werden können.

Neben dem Hauptzweck, der Aktvierung zum Ausgleich der Systembilanz für alle Regelreservearten, gibt es gemäß der Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (SO-VO) den Aktivierungszweck Systembeschränkungen für mFRR und RR, der wie folgt klassifiziert wird:

  • Aufrechterhaltung von Spannungsgrenzwerten gemäß Artikel 27 SO-VO;
  • Aufrechterhaltung von Lastflussgrenzwerten gemäß Artikel 32 SO-VO;
  • Aufrechterhaltung von Kurzschlussstromgrenzwerten gemäß Artikel 30 und 31 Abs. 3 SO-VO;
  • Aufrechterhaltung der dynamischen Stabilitätsgrenzwerte gemäß Artikel 39 SO-VO;
  • Aufrechterhaltung der Blindleistungsreserven gemäß Artikel 29 SO-VO;
  • Aufrechterhaltung der Wirkleistungsreserven gemäß Artikel 152 Abs. 1 SO-VO sowie
  • Aufrechterhaltung des normalen Systemzustandes gemäß Artikel 18 SO-VO

Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung ACER-VO) am 04.07.2019 ist die Zuständigkeit für den Vorschlag auf ACER übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand: 31.07.2019

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