BK6-18-264 Besonderes Missbrauchsverfahren gemäß § 31 EnWG zur Forderung der Vorauszahlung im Rahmen des Lieferantenrahmenvertrags wegen fehlender Übersendung des Jahresabschlusses
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG zur Forderung der Vorauszahlung im Rahmen des Lieferantenrahmenvertrags wegen fehlender Übersendung des Jahresabschlusses hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.06.2019 folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 25.06.2019 (pdf / 302 KB)
Stand: 08.11.2019