Beschlusskammer 6
Az.: BK6-19-016
02.06.2026
Wiedereröffnung des Verfahrens zur Festlegung von Regelungen für den Zugang zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH
Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zur Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH am 27.06.2022 den bis zum 01.07.2026 umzusetzenden Beschluss getroffen. Im Zuge der Umsetzung wurden einzelne Anpassungsbedarfe an dem festgelegten Bahnstromnetz-Zugangsmodell erkannt. Da diese zu konkreten, möglicherweise nachteiligen Änderungen am geltenden Bahnstromnetz-Zugangsmodell führen, bedarf es einer Konsultation der geplanten Anpassungen.
Daher hat die Beschlusskammer 6 am heutigen Tag das Festlegungsverfahren wiedereröffnet und stellt die von der DB Energie GmbH vorgeschlagenen Änderungen an der Anlage 1: Bahnstrom-Zugangsprozesse zum Beschluss BK6-19-016 zur Konsultation. Der Gegenstand der Konsultation beschränkt sich ausschließlich auf die im Änderungsmodus ausgewiesenen Anpassungsvorschläge.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist möglich bis spätestens
Freitag, 17. Juli 2026 (Eingang hier mit Anlagen).
Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:
- Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
- Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de."
Anlagen: