BK6-19-188 Beschluss zum Antrag gem. Art. 51 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-VO) – Gemeinsame Abrechnungsbestimmungen für den ungewollten Energieaustausch zwischen Synchrongebieten


Die regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-VO) einen Antrag für die Abrechnungsbestimmungen für den ungewollten Energieaustausch vorgelegt.

Im Rahmen des Verfahrens sind der Beschlusskammer keine Stellungnahmen zugegangen.

Anlagen:
Beschluss vom 08.01.2020 (pdf / 155 KB)
Antragsdokument vom 18.06.2019 (pdf / 753 KB)

Stand:25.03.2020

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